Verleih & Testcenter Tegernseer Tal
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Mietbedingungen

 

Die Vermietung von Sportgeräten und Zubehör unterliegt folgenden Bedingungen:

Persönliche Daten

Der Mieter ist damit einverstanden, dass der Vermieter personenbezogene Daten wie Name, Anschrift aus dessen Personalausweis notiert bzw. eine Fotokopie des Ausweises anfertigt und die erhobenen Daten zur eigenen Verwendung speichert.

Zahlung

Der Mietpreis berechnet sich, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart wird, grundsätzlich nach Tagen. Bei einer Mietdauer bis zu 3 Stunden wird ein Rabatt angewand. Es gelten die Preise der Preisliste im Aushang. Bei einer Mehrtagesvermietung werden angebrochene oder volle Tage sowie Sonn- und Feiertage voll berechnet. Ausgenommen hiervon sind gesondert ausgewiesene Angebote. Der Mietpreis berechnet sich unabhängig von der Zeit der Nutzung und ist ausschließlich vom Zeitpunkt der Abholung und dem Zeitpunkt der Rückgabe abhängig.

Reservierungen/Stornogebühren

Der Vermieter nimmt Reservierungen grundsätzlich persönlich, über Telefon und via Internet entgegen. Reservierungen sind für den Mieter verbindlich. Falls der Mieter aus persönlichen Gründen von der Reservierung Abstand nehmen möchte und dies nicht rechtzeitig, mindestens einen Tag vor dem Abholtermin anzeigt, ist er zur Zahlung von 20% des Mietpreises verpflichtet.

Anrechnung (Payback)

Beim Kauf eines neuen Sportgerätes gleicher Art (hierüber entscheidet ausschließlich der Vermieter) wird der vom Mieter für das zuvor gemietete Sportgerät nachweisbar gezahlte höchste Eintages-Mietpreis angerechnet. Die Versicherungspauschale wird nicht mit angerechnet.

Rückgabe/Tausch

Die Rückgabe der gemieteten Sportgeräte einschließlich Zubehör hat spätestens am Tag nach dem letzten Miettag bis 11.00 Uhr zu erfolgen. Bei verspäteter Rückgabe ist der Mieter für jeden weiteren Tag zur Fortzahlung des Mietpreises, begrenzt durch den Neuverkauspreis laut Preisliste verpflichtet. Bei vorzeitiger Rückgabe der Mietsache wird der bereits bezahlte Mietpreis anteilig erstattet bzw. die tatsächliche Mietdauer berechnet. Während der vereinbarten Mietdauer darf jeder Artikel ein mal getauscht werden. Hierbei wird der Preis des über die Tauschgrenze (12 Uhr) vermieteten Artikels berechnet.

Pflichten des Mieters

Der Mieter verpflichtet sich, die Sportgeräte einschließlich Zubehör nur selbst zu nutzen bzw. nur an die nach dem Mietvertrag berechtigten Personen weiter zu geben. Der Mieter verpflichtet sich weiter die gemieteten Sportgeräte und das Zubehör pfleglich zu behandeln und sie jederzeit in geeigneter Weise vor Beschädigung, Verlust oder Diebstahl zu schützen. Bei Diebstahl verpflichtet er sich, unverzüglich bei der nächstgelegenen Polizeidienststelle Anzeige zu erstatten und den Vermieter hiervon unter Vorlage der polizeilichen Anzeigenaufnahmen umgehend zu unterrichten.

Haftung des Mieters

Der Mieter haftet dem Vermieter für den Verlust der Mietgegenstände sowie für Schäden an diesen, die durch unsachgemäße Behandlung oder mutwillige Beschädigung der Mietgegenstände entstehen. In diesen Fällen kann der Vermieter pauschalen Schadenersatz in Höhe des Einkaufspreises des Mietgegenstandes verlangen. Der Nachweis und die Geltendmachung eines höheren oder niedrigeren Schadens des Vermieters bleiben hiervon unberührt. Ebenso bleibt dem Mieter nachgelassen, einen geringeren Schaden des Vermieters nachzuweisen. Der Mieter hat die Möglichkeit, sich durch eine Gebühr in Höhe von 10% des Mietpreises gegen Diebstahl, Verlust und Defekt abzusichern. Die Absicherung ist bei Diebstahl nur gültig wenn sich der gemietete Gegenstand zum Zeitpunkt des Diebstahls zwischen 18 Uhr und 8 Uhr morgens in einem ortsfesten Raum oder in einem verschlossenem Kraftfahrzeug befand. In der restlichen Zeit auch im Freien. Die Absicherung wird nicht wirksam, wenn der Mieter die Beschädigung oder den Defekt des Mietgegenstandes vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat. Ist die Beschädigung der Mietsache auf einen Dritten zurück zu führen, so tritt der Verzicht des Vermieters auf Inanspruchnahme des Mieters nicht ein, falls dieser nicht unverzüglich sämtliche zur Geltendmachung des Schadens erforderlichen Feststellungen getroffen hat und diese dem Mieter unverzüglich mitteilt.

Haftung des Vermieters

Der Vermieter hat den Mieter auf die ordnungsgemäße Handhabung der Mietgegenstände und die Notwendigkeit personenbezogener Einstellung der Sportgeräte hingewiesen. Bei Verletzung der hieraus resultierenden Pflichten durch den Mieter übernimmt der Vermieter keine Haftung. Der Vermieter haftet darüber hinaus nicht für selbstverschuldete Unfälle des Mieters im Zusammenhang mit der Benutzung der Mietgegenstände. Eine sonstige Haftung des Vermieters für Personen- und Sachschäden des Mieters bzw. Dritter bei Nutzung der Mietgegenstände ist mit Ausnahme von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit des Vermieters ausgeschlossen.

Benutzung im Ausland

Der Mieter ist berechtigt, die Mietgegenstände während der vereinbarten Mietzeit in den der EU angeschlossenen Ländern Deutschland, Österreich, Frankreich, Italien und Liechtenstein sowie in der Schweiz zu nutzen.

Erfüllungsort und Gerichtsstand

Miesbach

Allgemeines

Auch wenn einzelne Punkte der allgemeinen Mietbedingungen unwirksam sein sollten, bleibt der geschlossene Mietvertrag im übrigen verbindlich.

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